Mitgliedschaft
Neben den Vorteilen, die Sie allgemein als Mitglied des DAV genießen, bietet die Sektion Teisendorf ihren Mitgliedern noch folgenden Service:
- aktive Teilnahme am umfangreichen Touren- und Veranstaltungsprogramm
Anmerkung: nicht volljährige Kurs- und Tourenteilnehmer benötigen, sollten die Erziehungsberechtigten nicht selbst mit teilnehmen, eine schriftliche Einverständniserklärung. - Ausleihen von: Material Führer Karten
- Nutzung der Sektionshütte auf dem Predigtstuhl
- kostenloser Bezug des jährlichen sektionsinternen Nachrichtenblatts
- Ausleihen des Sektionsbus (9-Sitzer)
Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge 2017
Bezeichnung | Beitrag in Euro |
Familienbeitrag für die ganze Familie auf Antrag: ein A-Mitglied und ein B-Mitglied, alle Kinder bis 18 sind beitragsfrei |
85,00 |
A-Mitglied Vollmitglied ab dem 25. Lebensjahr |
55,00 |
B-Mitglied dies sind Ehepartner eines A-Mitglieds sowie Bergwachtmitglieder und neu: A-Mitglieder mit mind. 50 % Schwerbehinderung. |
30,00 |
C-Mitglied Mitglieder, die bereits einer anderen DAV-Sektion als A- oder B-Mitglied oder als Junior angehören |
20,00 |
Junior Mitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahren |
27,00 |
Jugend / Kind bis 18 Jahren, deren Eltern nicht dem DAV angehören neu: beitragsfrei, wenn sie mind. 50 % schwerbehindert sind |
15,00 |
Beim Eintritt ab 1. September halbiert sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr. |
Einverständniserklärung Minderjährige (im PDF-Format)
Beitragseinzug
Gemäß dem SEPA-Lastschriftverfahren wird der Einzug des Mitgliederbeitrags jeweils zum 2. Januar eines Jahres vorgenommen. Falls das Datum nicht auf einen Bankeinzugstag fällt, wird der Einzug am nächstmöglichen Bankeinzugstermin vorgenommen. Der Einzug wird durch unsere Gläubiger-ID: DE 02ZZZ00000144657 unter der Mandatsreferenznummer (entspricht der Mitgliedsnummer) gekennzeichnet.
Bei falscher Bankverbindung oder nicht ausreichender Kontodeckung werden für die Nichteinlösung der Lastschrift von der Bank Kosten in Rechnung gestellt. Diese werden von uns weiter gegeben.
Versicherungsschutz
Nur wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und im Besitz eines gültigen DAV-Ausweises ist, genießt die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Vergünstigungen und den
und der Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins.
Wichtig für Eltern!
Im Falle eines Bergunglücks sind Kinder nur mit eigenem DAV-Ausweis versichert. Daher die, in einer Familienmitgliedschaft, beitragsfreien Kinder bis 18 Jahre stets baldmöglichst anmelden!
DAV Ausweis
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Die Mitgliedsausweise werden Anfang eines jeden Jahres direkt von der Druckerei in München versendet. Bedingt durch die enorme Abwicklung von mehr als einer Million Ausweisen, wird die Gültigkeit des Ausweises bis zum 28./29. Februar des Folgejahres festgelegt.
Ausweis verloren?
Verloren gegangene Ausweise werden nach Unterzeichnung einer Verlusterklärung ersetzt. Meldung bitte an die Geschäftsstelle der Sektion.
Änderung Bankverbindung
Neue Adresse oder Bankverbindung?
Änderungen bitte umgehend an die Geschäftsstelle der Sektion (nicht dem Hauptverein in München) melden.
Austritt aus dem DAV
Abmeldungen sind nur direkt in der oder schriftlich an die Geschäftsstelle möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende (30. September).
Sektionswechsel
Wenn Sie die Sektion in der Sie bereits Mitglied sind, wechseln möchten, ist dies zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich.
Folgendes ist dabei zu beachten:
Sie müssen die Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen Sektion schriftlich kündigen. Der Jahresbeitrag des laufenden Jahres ist jeweils an die bisherige Sektion zu bezahlen. Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung von der bisherigen Sektion. Zur Aufnahme in die neue Sektion senden Sie bitte folgende drei Unterlagen vollständig an die künftige Sektion:
1. Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion
2. Mitgliedsausweis der bisherigen Sektion des laufenden Jahres
3. Aufnahmeantrag der künftigen Sektion
Wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen werden Sie von Ihrer künftigen Sektion aufgenommen und erhalten von dieser umgehend einen neuen Mitgliedsausweis ausgestellt. Da Sie den Beitrag bei der bisherigen Sektion bereits bezahlt haben ist für das laufende Jahr kein Beitrag bei der neuen Sektion zu entrichten.